Griechenland verfügt über eines der modernsten und liberalsten Reproduktionsmedizingesetze in Europa. Hierdurch können so gut wie alle heute verfügbaren modernen Techniken der Kinderwunschbehandlung (IVF, ICSI, Präimplantationsdiagnostik, Eizellspende, usw.) zur Anwendung kommen.
1. Blastozystenkultur
In Griechenland ist es erlaubt Embryonen bis zum Tag 5, also bis zum Blastozystenstadium, zu kultivieren. Im Gegensatz zu früheren Entwicklungsstadien, z.B. dem Tag 3, haben die Embryonen im Blastozystenstadium eine deutlich höhere Chance zur Einnistung und damit zur Realisierung einer erfolgreichen Schwangerschaft.
2. Kein Einfrieren von Vorkernstadien
In Deutschland muss ein Teil der befruchteten Eizellen im Vorkernstadium (Tag 1) eingefroren werden. Im Rahmen der griechischen Reproduktionsmedizingesetze ist es – im Gegensatz zu Deutschland – erlaubt, alle befruchteten Eizellen in der Kultur weiterzuentwickeln, so dass sie die die Chance erhalten, das Blastozystenstadium (Entwicklung bis zum Tag 5) zu erreichen. Dies bedeutet, dass in Griechenland Embryonen nicht im Vorkernstadium eingefroren werden müssen.
3. Embryonenselektion
In Griechenland ist es erlaubt, die morphologisch schönsten Embryonen (also Embryonen mit der höchsten implantations-Chance) aus einer Kultur zu selektieren und sie für den Embryotransfer zu verwenden. Die restlichen überschüssigen Embryonen werden eingefroren und für mögliche zukünftige Versuche (z.B. Geschwisterkinder) verwendet.
4. Eizellspende
Im Gegensatz zu Deutschland ist die Eizellspende rechtlich erlaubt. Die Eizellspenderinnen werden auf Basis der individuellen persönlichen Erscheinungsmerkmale unserer Patientinnen (Augen-, Haar- und Hautfarbe) ausgewählt.
5. Eizellspende und Samenspende
Im Gegensatz zu dem meisten Europäischen Ländern erlaubt das griechische Reproduktionsmedizingesetz die gleichzeitige Eizellspende und Samenspende.
6. Kinderwunsch für alleinstehende Frauen
Alleinstehenden Frauen ist es in Griechenland erlaubt – im Gegensatz zu fast allen anderen europäischen Ländern – ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
7. Nicht verheiratete Paare
Nicht verheiratete Paare dürfen in Griechenland nach Abschluss eines Notariatsaktes eine Kinderwunschbehandlung starten.
8. Präimplantationsdiagnostik (PID, PGS)
Die genetische Untersuchung von Embryonen vor ihrem Transfer (PGT-A, PGT-SR, PGT-M), also das Präimplantationsscreening wie auch die Präimplantationsdiagnostik sind in Griechenland mit dem Zweck erlaubt, genetisch gesunde Embryonen einzusetzen.
9. Leihmutterschaft
Eine Leihmutterschaft ist nach medizinischer Indikation in Griechenland erlaubt.
10. Altersgrenze bis 54
Vor kurzem hat die griechische Justizbehörde beschlossen, die Altersgrenze für Frauen, die sich einer assistierten Reproduktion unterziehen möchten, auf 54 Jahre anzuheben.
Deshalb lädt Sie Medimall ein, Ihren IVF-Versuch bei unserer Klinik zu planen, auch wenn Sie über 50 Jahre alt sind (aber nicht über 53½, da Sie am Tag des Embryotransfers nicht älter als genau 54 sein sollten).









