RECHTSRAHMEN

IVF

Νομοθετικό πλαίσιο εξωσωματικής

Assistierte Reproduktion und rechtliche Rahmenbedingungen in Griechenland

Griechenland ist sowohl in Bezug auf die wissenschaftliche Ausbildung als auch in Bezug auf die Gesetzgebung das unbestrittene “Fruchtbarkeitsziel”. Aus diesem Grund gilt es als eines der zugänglichsten Länder für Paare mit Fruchtbarkeitsproblemen.

In der folgenden Tabelle sehen Sie genau, was in Griechenland für Schlüsselfragen im Zusammenhang mit der assistierten Reproduktion gilt:

Altersgrenzen: Das 54. Lebensjahr der Frau am Tag des Embryotransfers. Es gibt keine Altersgrenze für Männer.

Eizellspende: Sie ist jeder Frau gestattet, die aus irgendeinem Grund kein Kind mit eigenen Eizellen bekommen kann, solange ihr Alter am Tag des Embryotransfers nicht das 54. Lebensjahr überschreitet.

Samenspende: Sie ist jedem Mann gestattet, der aus irgendeinem Grund kein Kind mit eigenem Sperma bekommen kann. Im Gegensatz zur Frau ist für den Mann keine Altersgrenze zur Durchführung der assistierten Reproduktion festgelegt, sofern er nur durch Samenspende Nachkommen bekommen kann.Die Samenspende ist auch für Frauen erlaubt, die ein Kind ohne Partner bekommen möchten.

Embryonenspende: Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Eizellspende für Frauen und wie bei der Samenspende für Männer.

Auswahl der Spender/innen: Sie erfolgt anhand des Phänotyps der jeweiligen unfruchtbaren Person, die auf die Spende zurückgreift. Frauen, die keinen Partner haben, können den Phänotyp, den sie bevorzugen, auswählen, wie sie es mit einem Partner tun würden.

Geschlechtsauswahl: Sie ist ausschließlich zur Vermeidung von geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten zulässig.

Bescheinigung einer Beziehung zwischen Paaren, die auf eine Methode der assistierten Reproduktion zurückgreifen: Beim Besuch einer Kinderwunsch-Klinik müssen verheiratete Paare, entweder mit kirchlicher oder standesamtlicher Trauung, eine Kopie der offiziellen Heiratsurkunde vorlegen. Unverheiratete Paare müssen eine offizielle Kopie des Notariatsakts vorlegen, der ihre Beziehung bestätigt und ihnen das Recht gibt, als Eltern des Kindes, das geboren wird, zu gelten.

Frauen ohne Partner: Frauen ohne Partner, die Mütter werden möchten, müssen einen Notariatsakt vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie durch die Methoden der assistierten Reproduktion mit Samenspende ein Kind bekommen möchten.

Kryokonservierung und Lagerung von genetischem Material: Sie ist gesetzlich zulässig für einen Zeitraum bis zu 10 Jahren. Für den Fall, wo das Paar, die Frau oder der Mann, diese Frist verlängern möchte, ist eine Sondergenehmigung der griechischen Nationalen Behörde der Assistierten Reproduktion (EAIYA) erforderlich.

Falls ein Paar seine Embryonen nicht verwenden möchte, hat es folgende Optionen:
1. ihre Zerstörung zu verlangen
2. sie einem anderen Paar/einer anderen Frau, die Kandidaten für assistierte Reproduktion sind, zu spenden
3. sie für Forschungszwecke anzubieten

Die drei oben genannten Optionen gelten jeweils auch für Eizellen der Frau bzw. Samen des Mannes, von denen sie stammen.

Anonymität: Die Spende von genetischem Material ist beiderseits anonym, sowohl für diejenigen, die ihr genetisches Material spenden, als auch für diejenigen, die die Spende erhalten. Das gleiche gilt auch für das Kind, das aus einer Spende stammt. Es hat keinen Zugang zu den Daten der Spender, von denen es stammt, und die Spender haben keinen Zugang zu den Daten des Kindes.

Anzahl der Nachkommen per Spender: Die Anzahl darf nicht mehr als 6 Kinder sein. Sobald diese Anzahl vervollständigt ist, ist das genetische Material des Spenders nicht mehr verfügbar und wird zerstört.

Leihmutterschaft: Es ist ein rechtmäßiges Verfahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung, die es einer Frau oder einem Paar ermöglicht, durch eine bestimmte Leihmutter ein Kind zu bekommen. Auf diese Methode können Frauen zurückgreifen, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen kein Kind austragen können. Zugleich muss sich die Leihmutter besonderen Untersuchungen unterziehen, welche bestätigen werden, dass sie gesund ist und dass sie die Schwangerschaft erfolgreich vollenden kann. Darüber hinaus muss das zu verwendende genetische Material zur Leihmutter fremd sein, d.h. die zu verwendenden Embryonen dürfen nicht aus den Eizellen der Leihmutter stammen.

Es ist erwähnenswert, dass die oben genannten wichtigsten Parameter der griechischen Gesetzgebung bezüglich der assistierten Reproduktion, von jeder offiziell zertifizierten und lizenzierten Kinderwunsch-Klinik garantiert werden.

Die MEDIMALL IVF-Klinik verfügt nicht nur über eine Lizenz für Dienstleistungen der assistierten Reproduktion und über eine Bescheinigung der Qualität ihrer Dienstleistungen, sondern hat auch eine Lizenz als Bank für genetisches Material. Auf diese Weise können wir ohne Warteliste die Notwendigkeit der Spende von genetischem Material abdecken, an diejenigen, die es benötigen, um ihren Wunsch, Eltern zu werden, zu erfüllen.

 

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